Die „Green Claims Directive“ (Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung) ist eine rechtliche Regelung der Europäischen Union (EU), die darauf abzielt, irreführende Werbung im Zusammenhang mit Umweltfreundlichkeit zu regulieren. Sie wird aktuell in der EU auf den Weg gebracht.
Die Green Claims Directive soll sicherstellen, dass Unternehmen keine irreführenden oder täuschenden Aussagen über die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte oder Dienstleistungen machen. Sie enthält spezifische Anforderungen und Kriterien, die Unternehmen einhalten müssen, wenn sie umweltbezogene Aussagen in ihrer Werbung verwenden möchten. Dazu gehören unter anderem:
- Klarheit und Wahrheitsgemäßheit: Werbeaussagen über Umweltbelange müssen klar und wahrheitsgemäß sein, um Verbraucher nicht zu täuschen oder zu irreführen.
- Belegbare und vergleichbare Aussagen: Unternehmen müssen in der Lage sein, Umweltaussagen zu belegen und zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie auf objektiven Daten und Fakten basieren.
- Nicht-irreführende Darstellung: Werbeaussagen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung umweltfreundlicher ist als es tatsächlich der Fall ist, und sie dürfen nicht durch unvollständige oder irreführende Informationen manipulieren.
- Einhaltung von Umweltstandards: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den geltenden Umweltstandards und -richtlinien entsprechen, wenn sie umweltbezogene Aussagen machen.
Die Green Claims Directive zielt darauf ab, das Vertrauen der Verbraucher in Umweltaussagen zu stärken, indem sie sicherstellt, dass sie klar, wahrheitsgemäß und nachprüfbar sind. Sie bietet auch einen rechtlichen Rahmen für die Durchsetzung von Maßnahmen gegen Unternehmen, die gegen diese Anforderungen verstoßen.
Den aktuellen Stand und Entwurf der Green Claims Directive findest du auf der Internetpräsenz der Europäischen Union.