Mitte März 2024 ist die Europäische Lieferkettenrichtlinie, die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU beschlossen worden.
Die EU Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD, EU-Lieferkettenrichtlinie oder EU-Lieferkettengesetz) enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für einen Klimaplan. Ziel ist es, dass Unternehmen in der EU bestimmte Sorgfaltspflichten umsetzen, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und Umwelt in ihren Aktivitätenketten innerhalb und außerhalb Europas zu vermeiden.
Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen des Anwendungsbereichs künftig Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie mit Blick auf ihre Tochterunternehmen und ihre Geschäftspartner ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten. Unternehmen müssen dabei in angemessener Weise sowohl die vorgelagerte (z. B. Rohstoffabbau, Herstellung) als auch in begrenztem Umfang die nachgelagerte Kette (z. B. Transport zum Endkunden) im Blick haben.
Die CSDDD lehnt sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an. Es orientiert sich ebenfalls eng an den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und enthält klar ausformulierte Sorgfaltspflichten für Unternehmen, um die Menschenrechte und Umweltbelange in den Wertschöpfungsketten zu achten.
Unternehmen sind ab 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Nettojahresumsatz von 450 Millionen Euro vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst. Auch Unternehmen aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie mehr als 450 Millionen Euro Umsatz pro Jahr in der EU erzielen. Kleine und mittlere Unternehmen fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.