Taxonomie-Verordnung (EU-Taxonomie)

Die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (EU) – auch „EU-Taxonomie“ oder „Verordnung (EU) 2020/852“ genannt – ist eine rechtliche Rahmenbedingung, die darauf abzielt, ein gemeinsames Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten festzulegen. Ihr Hauptziel ist es, zu bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten und somit einen Beitrag zu den Umweltzielen der EU leisten.

Die Taxonomie-Verordnung wurde im Jahr 2020 von der Europäischen Kommission eingeführt und ist Teil des Aktionsplans der EU zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Sie basiert auf einem umfassenden Kriterienkatalog, der von Experten entwickelt wurde und ökologisch nachhaltige Aktivitäten definiert.

Die Verordnung legt sechs umweltbezogene Ziele fest, die als grundlegende Anforderungen für nachhaltige Investitionen gelten:

  1. Klimaschutz: Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel.
  2. Anpassung an den Klimawandel: Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels, einschließlich des Schutzes vor Naturkatastrophen und der Anpassung an veränderte Umweltbedingungen.
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Süßwasserressourcen, Meeresökosystemen und marinen Ressourcen.
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: Maßnahmen zur Förderung von Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung, Recycling und Wiederverwendung.
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: Maßnahmen zur Reduzierung von Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung sowie zur Eindämmung anderer Umweltbelastungen.
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen, Artenvielfalt und Ökosystemdienstleistungen.

Unternehmen, Finanzinstitute und Investoren können die Taxonomie verwenden, um zu bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten und somit für nachhaltige Investitionen in Betracht kommen. Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt der EU hin zu einer kohärenten und transparenten Bewertung von nachhaltigen Investitionen und soll dazu beitragen, das Ziel der EU zu erreichen, bis 2050 klimaneutral zu sein und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

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