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Zusätzlichkeit

Zusätzlichkeit

Zusätzlichkeit ist ein Konzept aus der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzpolitik, das sicherstellen soll, dass Maßnahmen zur Emissionsreduktion tatsächlich zu einer zusätzlichen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen, die über das hinausgeht, was ohnehin geschehen wäre. Es wird häufig im Zusammenhang mit Klimaschutzprojekten und -initiativen wie dem Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls oder freiwilligen Kohlenstoffkompensationen diskutiert.

Zusätzlichkeit bedeutet, dass ein Klimaschutzprojekt oder eine Maßnahme nur dann als zusätzlich gilt, wenn sie ohne die spezifische Unterstützung durch Klimaschutzprogramme oder finanzielle Anreize nicht realisiert worden wäre. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen tatsächlich zu einer Nettoreduktion der Treibhausgasemissionen führen und nicht nur Projekte fördern, die auch ohne diese Unterstützung durchgeführt worden wären.

Beispiele für Zusätzlichkeit:

  1. Erneuerbare Energieprojekte in Entwicklungsländern – Ein Windpark oder eine Solaranlage in einem Entwicklungsland wird nur dann als zusätzlich angesehen, wenn er ohne die finanzielle Unterstützung aus einem Klimaschutzfonds oder durch den Verkauf von Emissionszertifikaten nicht gebaut worden wäre. Beispiel: Ein Solarenergieprojekt in einem Land, das stark auf fossile Brennstoffe angewiesen ist und keine eigenen Mittel hat, um auf erneuerbare Energien umzusteigen.
  2. Energieeffizienzmaßnahmen – Eine Fabrik, die durch ein Klimaschutzprogramm in energieeffiziente Technologien investiert, muss nachweisen, dass diese Investition ohne die Unterstützung durch das Programm nicht erfolgt wäre. Beispiel: Ein Unternehmen, das dank eines Zuschusses auf energieeffiziente Beleuchtung umstellt, obwohl es sich die Umstellung sonst nicht leisten könnte.
  3. Wiederaufforstungsprojekte – Ein Wiederaufforstungsprojekt in einem Gebiet, das sonst für landwirtschaftliche Zwecke genutzt würde, gilt als zusätzlich, wenn es ohne die Unterstützung durch Kohlenstoffgutschriften nicht durchgeführt worden wäre. Beispiel: Ein Aufforstungsprojekt in einem Land, wo die Waldfläche sonst aufgrund von landwirtschaftlicher Expansion weiter zurückgehen würde.
  4. Methanvermeidungsprojekte – Projekte zur Vermeidung von Methanemissionen, etwa durch die Installation von Methanauffanganlagen auf Mülldeponien, müssen nachweisen, dass diese Anlagen ohne die Einnahmen aus dem Verkauf von Emissionsgutschriften nicht gebaut worden wären. Beispiel: Eine Deponie, die Methangas auffängt und zur Energieerzeugung nutzt, anstatt es unkontrolliert entweichen zu lassen.

Herausforderungen der Zusätzlichkeit:

  • Nachweisproblematik: Es kann schwierig sein, zweifelsfrei nachzuweisen, dass ein Projekt ohne Unterstützung nicht stattgefunden hätte.
  • Finanzielle Attraktivität: Manchmal werden Projekte als „zusätzlich“ klassifiziert, obwohl sie auch ohne externe Finanzierung attraktiv genug wären, um durchgeführt zu werden.
  • Regulatorische Rahmenbedingungen: Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Ansätze zur Bewertung der Zusätzlichkeit, was zu Inkonsistenzen führen kann.

Zusätzlichkeit ist ein wesentliches Kriterium für die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit von Klimaschutzprojekten, da es sicherstellt, dass Investitionen in den Klimaschutz tatsächlich zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen führen.

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