Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten verpflichtet. Es wurde in Deutschland eingeführt, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen, potenziell negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschen und Umwelt zu identifizieren, zu verhindern und zu minimieren.

Hier sind die Hauptmerkmale und Ziele des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes:

  1. Verpflichtungen der Unternehmen – Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, müssen eine Sorgfaltspflicht entlang ihrer gesamten Lieferkette ausüben. Das bedeutet, sie müssen Risiken für Menschenrechtsverletzungen (wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung) und Umweltzerstörung identifizieren, bewerten und adressieren.
  2. Anwendungsbereich: – Das LkSG betrifft Unternehmen ab einer bestimmten Größe und in bestimmten Branchen, die ihre Produkte in Deutschland verkaufen. Typischerweise sind dies große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland oder mehr als 1.000 Mitarbeitern weltweit.
  3. Maßnahmen und Berichtspflichten – Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu vermeiden oder zu mindern. Dazu gehören die Implementierung von Kontrollmechanismen, Schulungen der Lieferanten und regelmäßige Überprüfungen. Zudem sind sie verpflichtet, über ihre Sorgfaltspflichten zu berichten und transparente Informationen darüber zu veröffentlichen.
  4. Durchsetzung und Haftung – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern und anderen Sanktionen. Unternehmen sind auch verpflichtet, Beschwerdemechanismen für Betroffene einzurichten und auf Beschwerden angemessen zu reagieren.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist Teil der globalen Bemühungen, Unternehmen zur Übernahme von Verantwortung für ihre Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu bewegen. Es steht im Einklang mit internationalen Standards wie den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und ist Teil der Bestrebungen, eine nachhaltigere und ethischere Geschäftspraxis zu fördern.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Lieferkettenrichtlinie der EU (CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive) sind ähnliche Konzepte, aber es gibt Unterschiede in ihrem Anwendungsbereich, ihrer rechtlichen Verbindlichkeit und ihrer geografischen Reichweite.

Insgesamt verfolgen sowohl das LkSG als auch die CSDDD das Ziel, Unternehmen zu einer verantwortungsvollen Geschäftspraxis entlang ihrer Lieferketten zu verpflichten, um Menschenrechte zu schützen und Umweltstandards zu verbessern. Sie reflektieren den wachsenden internationalen Druck und die Erwartungen an Unternehmen, ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu minimieren und zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

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