Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ein Vorschlag der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) für ein einheitliches und umfassendes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, die Unternehmen offenlegen.
Merkmale der ESRS:
- Einheitliches Rahmenwerk: Die ESRS sollen ein konsistentes und harmonisiertes Rahmenwerk für die Berichterstattung über nicht-finanzielle Aspekte bieten, das von Unternehmen in der Europäischen Union angewendet werden kann.
- Integrierte Berichterstattung: Die Standards sollen Unternehmen dabei unterstützen, nicht-finanzielle Informationen in ihre gesamte Geschäftsberichterstattung zu integrieren, um Investoren, Stakeholdern und der Öffentlichkeit ein umfassendes Bild über ihre finanziellen und nicht-finanziellen Leistungen zu vermitteln.
- Anwendbarkeit und Flexibilität: Die ESRS sollen sowohl großen börsennotierten Unternehmen als auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, Nachhaltigkeitsinformationen in einer Weise zu berichten, die relevant und zugänglich ist.
- Ausrichtung auf globale Standards: Die Standards sind darauf ausgerichtet, international anerkannte Rahmenwerke und Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) oder die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Ziel der ESRS:
- Transparenz und Vergleichbarkeit: Durch die Einführung der ESRS sollen Unternehmen verpflichtet werden, klare und vergleichbare Informationen über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG) offenzulegen, um Investoren und anderen Interessengruppen fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.
- Nachhaltige Finanzierung: Die Standards sollen dazu beitragen, das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu stärken und die Integration von ESG-Kriterien in die finanzielle Analyse und Bewertung von Unternehmen zu fördern.
Die ESRS befinden sich derzeit in einem Entwicklungsprozess, bei dem verschiedene Interessengruppen, einschließlich Unternehmen, Investoren, Aufsichtsbehörden und Regierungen, einbezogen werden. Das Ziel ist es, ein robustes und praxistaugliches Rahmenwerk zu schaffen, das die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen der europäischen Unternehmen berücksichtigt und gleichzeitig mit internationalen Best Practices in Einklang steht.
Am 22.12.2023 wurde der delegierte Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Insgesamt repräsentieren die ESRS einen bedeutenden Schritt hin zu einer verbesserten und einheitlicheren Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa, die darauf abzielt, langfristig positive Auswirkungen auf die Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu haben.
Weitere Informationen und Details zum ESRS findest du auf der Internetpräsenz des Umweltbundesamtes.