Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie, die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedet wurde und den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen tiefgreifend verändert.
Die Richtlinie ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften müssen 18 Monate später von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann sukzessive erweitert wird:
- ab 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen,
- ab 1. Januar 2025: alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen,
- ab 1. Januar 2026: kapitalmarktorientierte KMU, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen
Zwar sind Kleinstunternehmen von der CSRD ausgenommen, jedoch werden diese indirekt als Lieferanten in einer Lieferkette CSRD-pflichtger Unternehmen davon betroffen sein. Schlimmstenfalls entscheiden sich CSRD-pflichtige Auftraggeber dann für größere Unternehmen, die die CSRD Kriterien selbst erfüllen.
Den (inzwischen verabschiedeten) Referentenentwurf und weitere Informationen zu CSRD findest du auf der Internetpräsenz der Europäischen Kommission.